Einverständliche Scheidung mit einem Anwalt
Grundsätzlich ist es möglich, die Scheidung unter Beteiligung nur eines Anwaltes durchzuführen. Diese Möglichkeit spielt in der Praxis aus Kostengründen (Ersparnis der Kosten eines zweiten Anwaltes) eine nicht unbedeutende Rolle. Der beauftragte Anwalt kann allerdings aus standes- und anderen rechtlichen Gründen die Vertretung nur eines der Beteiligten formal übernehmen.
Ist der andere, nicht vertretene Ehegatte mit diesem Verfahren einverstanden, so macht der Anwalt Vorschläge zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen, die dann, wenn Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt wurde, in der Regel notariell beurkundet werden.
Adresse
Gaststr. 18
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 6919524
Fax: 0441 6919500
E-Mail: j.rempe@scheidungsanwalt-ol.de
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