Streitige Scheidung
Eine der Möglichkeiten, eine Scheidung durchzuführen, ist die beidseitige Beauftragung von Parteianwälten, die in der Folge versuchen, das Optimum für ihren Mandanten durch meist langwierigen Austausch von streitigen Schriftsätzen und später durch Einschaltung des Familiengerichtes herauszuholen. Diesen Weg empfehlen wir dem Mandanten nur ausnahmsweise. Nämlich nur dann, wenn vorher außergerichtliche Einigungsversuche fehlgeschlagen sind und die Gegenseite auf vernünftige Vorschläge uneinsichtig oder unangemessen reagiert. Dies ist aus meist sachfremden aber verständlichen Motivationen wie Rachegefühlen, Verletztheit, Kränkung usw. nicht selten der Fall.
Der Mandant muss sich in diesem Fall in der Regel auf eine kostenträchtige und langandauernde Auseinandersetzung gefasst machen. Besonders der Zeitfaktor kann hier, etwa wegen der Überlastung der Gerichte, zu erheblichen Beschwernissen führen.
Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung sollte daher immer Vorrang genießen.
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