Ihre Fachanwaltskanzlei in Sachen Unterhaltsrecht in Oldenburg
Das Unterhaltsrecht ist ein gängiger Begriff im Familienrecht. Damit wird Ihr Recht bezeichnet, das Sie
auf einen Unterhalt haben, sofern Sie sich nicht selbst unterhalten können. Die Person, der gegenüber Sie
einen Unterhaltsanspruch haben, hat dementsprechend eine Unterhaltspflicht zu erfüllen. Wir beraten Sie gern
zu diesem schwierigen Thema.
Grundsätzlich gilt, dass Ehepartner innerhalb einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft gegenseitig zum
Unterhalt verpflichtet sind. Weiterhin geht es um Rechtsansprüche nach einer Ehe oder Partnerschaft. So
betrifft das Unterhaltsrecht immer noch häufig Mütter mit kleinen Kindern, die nach einer Trennung oder
Scheidung auf die finanzielle Unterstützung durch den Partner oder Ehemann angewiesen sind.
Ebenso haben Ihre minderjährigen oder in der Ausbildung befindlichen Kinder ein Recht darauf, von beiden
Eltern adäquat unterhalten zu werden. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, leistet diesen Unterhalt in
Form von Wohnraum, Essen und anderen Zuwendungen. Der andere Elternteil kommt seiner Pflicht in der Regel
durch Geldüberweisungen nach. Ausschlaggebend für das Unterhaltsrecht der Kinder sind die Düsseldorfer
Tabelle und die Situation des Unterhaltspflichtigen.
Erhalten Sie trotz festgesetztem Unterhaltsanspruch kein Geld, können Sie einen Unterhaltsvorschuss beim
Jugendamt geltend machen.
In unserer Kanzlei in Oldenburg werden Sie umfassend beraten und gegebenenfalls in Ihren Rechten juristisch
unterstützt. Sind Sie sich als Paar einig und gibt es keine Streitpunkte zur Scheidung, können Sie beide
einen einzigen Anwalt wählen. Anderenfalls sollten Sie sich für getrennte Anwaltskanzleien entscheiden.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Mail. Wir stehen Ihnen gern im Raum
Oldenburg zur Verfügung.
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E-Mail: j.rempe@scheidungsanwalt-ol.de
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